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22 L 1091/24.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-05-27, 22 L 1091/24.A
22 L 1091/24.AVerwaltungsgericht27.05.2024
§ 30 Abs. 1 Nr. 4 AsylG erfordert keine Kausalität der Vernichtung des Identitätspapiers für eine fehlende Identitätsfeststellung, sondern nur die Eignung der Dokuments zu letzterer
Entscheidungsdatum: 2024-05-27
Aktenzeichen: 22 L 1091/24.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0527.22L1091.24A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Kammer
§ 30 Abs. 1 Nr. 4 AsylG erfordert keine Kausalität der Vernichtung des Identitätspapiers für eine fehlende Identitätsfeststellung, sondern nur die Eignung der Dokuments zu letzterer
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
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