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10 K 5476/23.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-06-24, 10 K 5476/23.A
10 K 5476/23.AVerwaltungsgericht24.06.2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-24
Aktenzeichen: 10 K 5476/23.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0624.10K5476.23A.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 10. Kammer
Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger zu 1. unter Aufhebung von Ziffern 3, 4, 5 und 6 des Bescheides vom 26. Juni 2023 subsidiären Schutz zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Unter der aufschiebenden Bedingung, dass dieser Gerichtsbescheid rechtskräftig wird, wird die Beklagte unter Aufhebung des Bescheides vom 26. Juni 2023 verpflichtet, den Klägern zu 2.-4. subsidiären Schutz zu gewähren. Die übrige Klage der Kläger zu 2.- 4. wird abgewiesen.
Die Kläger tragen 2/3, die Beklagte 1/3 der Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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