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28 K 2346/24.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-06-24, 28 K 2346/24.A
28 K 2346/24.AVerwaltungsgericht24.06.2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-24
Aktenzeichen: 28 K 2346/24.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0624.28K2346.24A.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 28. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des auf Grund des Gerichtsbescheides vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110 v. H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.
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