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14 L 1352/24•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-06-26, 14 L 1352/24
14 L 1352/24Verwaltungsgericht26.06.2024
Der Halter bleibt im Zusammenhang mit der Nutzung von Geschäftsfahrzeugen unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen im Innenverhältnis nach außen gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern und den Behörden verantwortlich, so dass er sich das Verhalten eines Mitarbeiters zurechnen lassen muss.
Entscheidungsdatum: 2024-06-26
Aktenzeichen: 14 L 1352/24
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0626.14L1352.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: § 31a StVZO
Der Halter bleibt im Zusammenhang mit der Nutzung von Geschäftsfahrzeugen unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen im Innenverhältnis nach außen gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern und den Behörden verantwortlich, so dass er sich das Verhalten eines Mitarbeiters zurechnen lassen muss.
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Streitwert wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.
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