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8 K 6572/23•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-08-12, 8 K 6572/23
8 K 6572/23Verwaltungsgericht12.08.2024
Entscheidungsdatum: 2024-08-12
Aktenzeichen: 8 K 6572/23
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0812.8K6572.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Der Beklagte wird verpflichtet, den Kläger in den deutschen Staatsverband einzubürgern.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des nach dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
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