Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
22 L 1895/24•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-09-18, 22 L 1895/24
22 L 1895/24Verwaltungsgericht18.09.2024
große Magazine unterliegen als verbotene Waffen auch im Anwendungsbereich des § 58 Abs. 17 WaffG den Aufbewahrungsanforderungen des § 36 Abs. 1 WaffG
Entscheidungsdatum: 2024-09-18
Aktenzeichen: 22 L 1895/24
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0918.22L1895.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Kammer
Normen: § 45 Abs. 2 WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2 b) WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG § 36 Abs. 1 WaffG § 36 Abs. 5 WaffG § 13 Abs. 2 Nr. 5 b) AWaffV § 58 Abs. 17 WaffG Anlage 2 A
große Magazine unterliegen als verbotene Waffen auch im Anwendungsbereich des § 58 Abs. 17 WaffG den Aufbewahrungsanforderungen des § 36 Abs. 1 WaffG
Die aufschiebende Wirkung der Klage - 22 K 5459/24 - wird gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 00. Juni 2024 bzgl. der Ziffer 2. wiederhergestellt und bzgl. der Ziffer 4. angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Von den Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller drei Viertel und der Antragsgegner ein Viertel.
Der Streitwert wird auf 15.000,- Euro festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.