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18 L 2334/24•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-09-19, 18 L 2334/24
18 L 2334/24Verwaltungsgericht19.09.2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-19
Aktenzeichen: 18 L 2334/24
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0919.18L2334.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Kammer
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 20. August 2024 gegen die mit Bescheid vom 13. August 2024 bekannt gegebene Ordnungsmaßnahme der M.-W.-Gesamtschule in G., mit der der Antragsteller von der Schule entlassen wurde, wird wiederhergestellt.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
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