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28 K 8849/22•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-09-30, 28 K 8849/22
28 K 8849/22Verwaltungsgericht30.09.2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-30
Aktenzeichen: 28 K 8849/22
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0930.28K8849.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Kammer
Der Tatbestand des Urteils vom 26. September 2024 wird nach § 118 Abs. 1 wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es in diesem nicht „Die Beigeladenen stellen keine Sachanträge“ sondern, „Die Beigeladenen schließen sich dem Klageantrag der Klägerin an“ heißt.
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