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18 L 2326/24•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-10-01, 18 L 2326/24
18 L 2326/24Verwaltungsgericht01.10.2024
Nichtversetzung in die Klasse 3 einer Grundschulehier: erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung trotz unterbliebener vorheriger Anhörung der Eltern
Entscheidungsdatum: 2024-10-01
Aktenzeichen: 18 L 2326/24
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:1001.18L2326.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: SchulG NRW § 50; AO-GS § 7
Nichtversetzung in die Klasse 3 einer Grundschulehier: erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung trotz unterbliebener vorheriger Anhörung der Eltern
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
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