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16 K 3518/24•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-12-11, 16 K 3518/24
16 K 3518/24Verwaltungsgericht11.12.2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-11
Aktenzeichen: 16 K 3518/24
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:1211.16K3518.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Soweit das Verfahren nicht durch Teilvergleich beendet ist, wird die Klage abgewiesen.
Hinsichtlich des streitig entschiedenen Teils trägt der Kläger die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist im Umfang des streitig entschiedenen Teils wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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