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3 L 3640/24.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-12-16, 3 L 3640/24.A
3 L 3640/24.AVerwaltungsgericht16.12.2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-16
Aktenzeichen: 3 L 3640/24.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:1216.3L3640.24A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
Die aufschiebende Wirkung der Klage 3 K 10516/24.A gegen die in Ziffer 5 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 29. November 2024 enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren betreffend die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes unter Beiordnung von Rechtsanwalt Peter Knitsch aus Erkrath wird abgelehnt.
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