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28 K 8351/23•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-12-17, 28 K 8351/23
28 K 8351/23Verwaltungsgericht17.12.2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-17
Aktenzeichen: 28 K 8351/23
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:1217.28K8351.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Kammer
Die Eintragung der Kirche G. in den I. in die Denkmalliste der Beklagten und der Bescheid der Beklagten über die Eintragung in die Denkmalliste vom 9. November 2023 werden aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin. Im Übrigen findet keine Kostenerstattung statt.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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