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10 L 54/25.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-01-14, 10 L 54/25.A
10 L 54/25.AVerwaltungsgericht14.01.2025
Entscheidungsdatum: 2025-01-14
Aktenzeichen: 10 L 54/25.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0114.10L54.25A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Ausländerbehörde des Kreises P. mitzuteilen, dass der Antragsteller auf der Grundlage der Abschiebungsandrohungen aus den Bescheiden des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) vom 20. Februar 2017 vorläufig nicht abgeschoben werden darf.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gerichtsgebührenfreien Verfahrens.
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