Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
13 L 3419/24•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-02-10, 13 L 3419/24
13 L 3419/24Verwaltungsgericht10.02.2025
Entscheidungsdatum: 2025-02-10
Aktenzeichen: 13 L 3419/24
ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0210.13L3419.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO wird festgestellt, dass die Antragstellerin vorläufig – bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die noch anhängig zu machende Hauptsacheklage – weder der Anordnung des Antragsgegners vom 26. August 2024 nachkommen muss, mit der ihr aufgegeben worden ist, jede Dienstunfähigkeit infolge Krankheit bereits ab dem ersten Tag durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, noch der Anordnung des Antragsgegners vom 24. September 2024, mit der ihr aufgegeben worden ist, sich nach der Ausstellung von Attesten, die ihre Dienstunfähigkeit bescheinigen, ergänzend durch den Amtsarzt der Stadt F. untersuchen zu lassen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 5000,- Euro festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.