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16 K 2995/24•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-03-13, 16 K 2995/24
16 K 2995/24Verwaltungsgericht13.03.2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-13
Aktenzeichen: 16 K 2995/24
ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0313.16K2995.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheids der Bezirksregierung W. vom 25. März 2024 verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Neustarthilfe Plus für das vierte Quartal vom 22. Dezember 2021 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.
Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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