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16 K 3606/24•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-03-27, 16 K 3606/24
16 K 3606/24Verwaltungsgericht27.03.2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-27
Aktenzeichen: 16 K 3606/24
ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0327.16K3606.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Ziffer 3 des Bescheids der Bezirksregierung L. vom 16. April 2024 wird insoweit aufgehoben, als eine Verzinsung des Rückzahlungsbetrags auch für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 19. April 2024 festgesetzt wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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