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1 K 6863/24•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-08-29, 1 K 6863/24
1 K 6863/24Verwaltungsgericht29.08.2025
Entscheidungsdatum: 2025-08-29
Aktenzeichen: 1 K 6863/24
ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0829.1K6863.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Das Verfahren wird hinsichtlich der Klägerin zu 3. eingestellt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zu einem Drittel.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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