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24 L 3073/25•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-09-15, 24 L 3073/25
24 L 3073/25Verwaltungsgericht15.09.2025
Kein Abschiebungshindernis wegen im Verwaltungsverfahren nicht gewährter Akteneinsicht, jedenfalls wenn das Begehren auf Akteneinsicht im gerichtlichen Verfahren nicht weiterverfolgt wird.
Entscheidungsdatum: 2025-09-15
Aktenzeichen: 24 L 3073/25
ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0915.24L3073.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Kammer
Normen: § 123 VwGO, § 60a AufenthG
Kein Abschiebungshindernis wegen im Verwaltungsverfahren nicht gewährter Akteneinsicht, jedenfalls wenn das Begehren auf Akteneinsicht im gerichtlichen Verfahren nicht weiterverfolgt wird.
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Der Streitwert wird auf 1.250,- € festgesetzt.
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