6z K 4077/19•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2020-01-02, 6z K 4077/19
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2020-01-02, 6z K 4077/19
6z K 4077/19Verwaltungsgericht02.01.2020
Gesamter Gesetzestext
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 6z K 4077/19 — Gerichtsbescheid
Entscheidungsdatum: 2020-01-02
Aktenzeichen: 6z K 4077/19
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:0102.6Z.K4077.19.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: VergabeVO § 11 Abs 5
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Gerichtsbescheides vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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