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20 K 2728/19•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2020-08-17, 20 K 2728/19
20 K 2728/19Verwaltungsgericht17.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-17
Aktenzeichen: 20 K 2728/19
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:0817.20K2728.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Kammer
Normen: VwVfG NRW § 29, GG Art. 5 Abs. 1; DS-GVO Art 15 Abs. 1 lit. g); Art 15 Abs. 3; IFG NRW § 4 Abs. 1, § 9 Abs. 1 lit. e)
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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