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14 L 1296/20•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2020-09-24, 14 L 1296/20
14 L 1296/20Verwaltungsgericht24.09.2020
Abwägung zwischen dem Ortsbestimmungsrecht des Versammlungsanmelders und dem öffentlichen Interesse an einer möglichst geringen beeinträchtigung des öffentlichen Nahverkehrs und des Indivdualverkehrs.
Entscheidungsdatum: 2020-09-24
Aktenzeichen: 14 L 1296/20
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:0924.14L1296.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: VersG § 15; GG Art. 8; GG Art. 2
Abwägung zwischen dem Ortsbestimmungsrecht des Versammlungsanmelders und dem öffentlichen Interesse an einer möglichst geringen beeinträchtigung des öffentlichen Nahverkehrs und des Indivdualverkehrs.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
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