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4 L 1607/20•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2020-11-26, 4 L 1607/20
4 L 1607/20Verwaltungsgericht26.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-26
Aktenzeichen: 4 L 1607/20
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:1126.4L1607.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: SchulG § 41 Abs. 1, 5
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt.
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