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12 L 1811/20•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-03-15, 12 L 1811/20
12 L 1811/20Verwaltungsgericht15.03.2021
Eine Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes gegen eine Abberufung als Bezirksrevisor setzt die Glaubhaftmachung voraus, dass im konkreten Einzelfall schwerwiegende, unzumutbare Nachteile drohen (hier verneint).
Entscheidungsdatum: 2021-03-15
Aktenzeichen: 12 L 1811/20
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0315.12L1811.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: VwGO § 123 Abs. 1; GG Art. 19 Abs. 4
Eine Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes gegen eine Abberufung als Bezirksrevisor setzt die Glaubhaftmachung voraus, dass im konkreten Einzelfall schwerwiegende, unzumutbare Nachteile drohen (hier verneint).
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
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