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12 L 497/21•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-08-05, 12 L 497/21
12 L 497/21Verwaltungsgericht05.08.2021
Entscheidet sich der Dienstherr, eine ausgeschriebene Stelle endgültig nicht mehr zu besetzen, so unterliegt diese aus seiner Organisationsgewalt hergeleitete Entscheidung lediglich einer Willkürprüfung.
Entscheidungsdatum: 2021-08-05
Aktenzeichen: 12 L 497/21
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0805.12L497.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: GG Art 33 Abs 2,; VwGO § 123 Abs 1
Entscheidet sich der Dienstherr, eine ausgeschriebene Stelle endgültig nicht mehr zu besetzen, so unterliegt diese aus seiner Organisationsgewalt hergeleitete Entscheidung lediglich einer Willkürprüfung.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
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