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14 L 1095/21•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-08-20, 14 L 1095/21
14 L 1095/21Verwaltungsgericht20.08.2021
Einzelfall einer zur Abwendung drohender Gewalt auf Antrag eines Dritten gegen eine Versammlungsbehörde gerichteten einstweiligen Anordnung zur Änderung der Wegstrecke einer als Aufzug angemeldeten Versammlung.
Entscheidungsdatum: 2021-08-20
Aktenzeichen: 14 L 1095/21
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0820.14L1095.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: VersammlungsG § 15; GG Art 8; VwGO § 123
Einzelfall einer zur Abwendung drohender Gewalt auf Antrag eines Dritten gegen eine Versammlungsbehörde gerichteten einstweiligen Anordnung zur Änderung der Wegstrecke einer als Aufzug angemeldeten Versammlung.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.
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