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19 K 2171/21•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2022-06-20, 19 K 2171/21
19 K 2171/21Verwaltungsgericht20.06.2022
1. Zu den Anforderungen an ein Eignungsgutachten zur Feststellung meistergleicher Kenntnisse und Fertigkeiten ihm Rahmen einer Ausnahmebewilligung. 2. Zu den Anforderungen an die Kenntnisse der deutschen Sprache ihm Rahmen eines Eignugsgespräches.
Entscheidungsdatum: 2022-06-20
Aktenzeichen: 19 K 2171/21
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2022:0620.19K2171.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Normen: HwO § 8; VwVfG NRW, § 24
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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