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5 K 3882/18•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2022-06-30, 5 K 3882/18
5 K 3882/18Verwaltungsgericht30.06.2022
Zu der Bestimmung der Reichweite der näheren Umgebung im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB. Zu der Frage, ob ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb ohne Vorbild in der näheren Umgebung bodenrechliche Spannungen begründet.
Entscheidungsdatum: 2022-06-30
Aktenzeichen: 5 K 3882/18
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2022:0630.5K3882.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: BauGB § 34 Abs 1; BauGB § 34 Abs 3a; § 16 BauPrüfVO
Zu der Bestimmung der Reichweite der näheren Umgebung im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB.
Zu der Frage, ob ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb ohne Vorbild in der näheren Umgebung bodenrechliche Spannungen begründet.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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