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6 K 2907/19•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2022-08-16, 6 K 2907/19
6 K 2907/19Verwaltungsgericht16.08.2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-16
Aktenzeichen: 6 K 2907/19
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2022:0816.6K2907.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: BauGB § 34; TA Lärm Ziffer 3.2.1; TA Lärm Ziffer 6.7
Der der Beigeladenen unter dem 20. Mai 2019 erteilte Bauvorbescheid für die Errichtung einer (C1. L1. -) Gaststätte auf dem Grundstück X.-damm … in E. wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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