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12c K 3562/19.PVL•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-01-09, 12c K 3562/19.PVL
12c K 3562/19.PVLVerwaltungsgericht09.01.2023
1. Der Übergang von einem konkreten zu einem abstrakten Feststellungsantrag setzt voraus, dass die aufgrund des ursprünglichen konkreten Feststellungsantrags streitigen Fragen sich zwischen den Beteiligten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit wieder stellen werden.2. Streitigkeiten über den Umfang einer genehmigten Heimarbeit erfüllen nicht den Mitbestimmungstatbestand der Einrichtung eines Arbeitsplatzes außerhalb der Dienststelle gemäß § 72 Abs. 1 S. 1 Nr. 14 PersVG NRW.
Entscheidungsdatum: 2023-01-09
Aktenzeichen: 12c K 3562/19.PVL
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0109.12C.K3562.19PVL.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: PersVG § 72 Abs. 1 S. 1 Nr. 14
Der Antrag wird abgelehnt.
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