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19 L 226/23•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-04-05, 19 L 226/23
19 L 226/23Verwaltungsgericht05.04.2023
Zur Unzuverlässigkeit eines Spielhallenbetreibers wegen Steuerrückständen und mangelnder Abfragen gegenüber dem Sperrsystem OASIS
Entscheidungsdatum: 2023-04-05
Aktenzeichen: 19 L 226/23
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0405.19L226.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Kammer
Normen: § 24 Abs. 1 GlüStV 2021, § 8 Abs. 3 GlüStV 2021; § 16 Abs. 2 AG GlüStV NRW
Zur Unzuverlässigkeit eines Spielhallenbetreibers wegen Steuerrückständen und mangelnder Abfragen gegenüber dem Sperrsystem OASIS
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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