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14 K 1133/22•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-04-06, 14 K 1133/22
14 K 1133/22Verwaltungsgericht06.04.2023
Zu den Grundsätzen der Annahme einer schmalen Fahrband i. Sinne des § 12 Abs. 3 StVO.
Entscheidungsdatum: 2023-04-06
Aktenzeichen: 14 K 1133/22
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0406.14K1133.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: StVO § 12; StVO § 45
Zu den Grundsätzen der Annahme einer schmalen Fahrband i. Sinne des § 12 Abs. 3 StVO.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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