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1 K 4283/21•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-09-29, 1 K 4283/21
1 K 4283/21Verwaltungsgericht29.09.2023
Die für eine begehrte Nachzahlung kinderbezogenen Familienzuschlags erforderliche frühere Geltendmachung eines höheren Familienzuschlags kann sich nicht auf das dritte oder weitere Kinder beziehen, wenn der Beamte zum Zeitpunkt seines Widerspruchs noch nicht Vater von drei oder mehr Kindern war.
Entscheidungsdatum: 2023-09-29
Aktenzeichen: 1 K 4283/21
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0929.1K4283.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: AlimentationsanpassungsG NRW § 2 Abs 1 S 2
Die für eine begehrte Nachzahlung kinderbezogenen Familienzuschlags erforderliche frühere Geltendmachung eines höheren Familienzuschlags kann sich nicht auf das dritte oder weitere Kinder beziehen, wenn der Beamte zum Zeitpunkt seines Widerspruchs noch nicht Vater von drei oder mehr Kindern war.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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