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19a K 2584/21.A•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-11-24, 19a K 2584/21.A
19a K 2584/21.AVerwaltungsgericht24.11.2023
Entscheidungsdatum: 2023-11-24
Aktenzeichen: 19a K 2584/21.A
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:1124.19A.K2584.21A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19a. Kammer
Normen: AsylG § § 71 Abs. 1 Hs. 1, VwVfG § 51 Abs. 1 bis Abs. 3
Die Klage wird, bezogen auf das Begehren, dem Kläger internationalen Schutz zuzuerkennen als offensichtlich unzulässig, und im Übrigen als offensichtlich unbegründet abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
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