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12 L 1366/24•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2024-12-04, 12 L 1366/24
12 L 1366/24Verwaltungsgericht04.12.2024
1. Sieht das maßgebliche Prozessrecht des zulässigen Rechtswegs für ein Begehren eindeutig keinen zulässigen Rechtsbehelf vor, so fehlt es an einem schutzwürdigen Interesse an einer Verweisung des Rechtsstreits.2. Dem Verwaltungsgericht ist nach § 40 VwGO keine Kompetenz zur Überprüfung der (unanfechtbaren) Entscheidungen der Gerichte anderer Gerichtsbarkeiten im Hinblick auf etwaige Verstöße gegen öffentlich-rechtliche Normen, insbesondere nicht auf Grundrechtsverstöße, übertragen.
Entscheidungsdatum: 2024-12-04
Aktenzeichen: 12 L 1366/24
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:1204.12L1366.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: VwGO § 40 Abs. 1
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