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11 L 2066/24•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2024-12-18, 11 L 2066/24
11 L 2066/24Verwaltungsgericht18.12.2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-18
Aktenzeichen: 11 L 2066/24
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:1218.11L2066.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: VwGO § 80 Abs 5; AufenthG §§ 59 Abs 1, Abs 3, 60 Abs. 2, Abs 3; IRG § 8; AsylG § 4 Abs 1
Dem Antragsteller wird für das Verfahren zur Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes erster Instanz Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt M. aus S1. bewilligt.
Die aufschiebende Wirkung der Klage 11 K 6336/24 gegen die Ziffern 1. und 2. der Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 3. November 2024 (zugestellt am 21. November 2024) wird angeordnet.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 1.250 € festgesetzt.
Der Beschlussausspruch soll den Beteiligten vorab bekanntgegeben werden.
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