Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
13 L 230/25•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2025-03-24, 13 L 230/25
13 L 230/25Verwaltungsgericht24.03.2025
1. Zur ausnahmsweisen Vorwegnahme der Hauptsache im Eilverfahren nach § 123 VwGO. 2. Zum Anspruch eines Asylbewerbers auf Erteilung einer Ausbildungsduldung nach 60c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a) AufenthG. 3. Ein Antragsteller ist Asylbewerber i. S. d. § 60c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG, wenn das Asylklageverfahren noch nicht rechskräftig abgeschlossen ist. 4. Die Ablehung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und das Erlöschen der Aufenthaltsgestattung stehen dem nicht entgegen.
Entscheidungsdatum: 2025-03-24
Aktenzeichen: 13 L 230/25
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2025:0324.13L230.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: AufenthG § 60c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a)
60c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a) AufenthG.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.