4 K 3709/17.A•Verwaltungsgericht Köln, 2020-01-09, 4 K 3709/17.A
Verwaltungsgericht Köln, 2020-01-09, 4 K 3709/17.A
4 K 3709/17.AVerwaltungsgericht09.01.2020
Gesamter Gesetzestext
Verwaltungsgericht Köln — 4 K 3709/17.A — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-01-09
Aktenzeichen: 4 K 3709/17.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0109.4K3709.17A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 7. März 2017 verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
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