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14 K 2532/17.A•Verwaltungsgericht Köln, 2020-01-28, 14 K 2532/17.A
14 K 2532/17.AVerwaltungsgericht28.01.2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-28
Aktenzeichen: 14 K 2532/17.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0128.14K2532.17A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Urteil vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags leistet.
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