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19 L 2662/19•Verwaltungsgericht Köln, 2020-01-30, 19 L 2662/19
19 L 2662/19Verwaltungsgericht30.01.2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-30
Aktenzeichen: 19 L 2662/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0130.19L2662.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Kammer
Der Antragsgegnerin wird im Wege einer einstweiligen Anordnung gem. § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO aufgegeben, dem Antragsteller zum 01.02.2020 vorläufig einen Betreuungsplatz in einem Betreuungsumfang von 35 Wochenstunden in einer wohnortnahen höchstens 5 km von seinem Wohnort entfernt gelegenen öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung nachzuweisen.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
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