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5 L 2328/19•Verwaltungsgericht Köln, 2020-02-25, 5 L 2328/19
5 L 2328/19Verwaltungsgericht25.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-25
Aktenzeichen: 5 L 2328/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0225.5L2328.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kammer
| 1. | Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. |
|---|---|
| 2. | Der Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz wird abgelehnt. |
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. | | 3. | Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500 Euro festgesetzt. |
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