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7 K 13657/17•Verwaltungsgericht Köln, 2020-03-19, 7 K 13657/17
7 K 13657/17Verwaltungsgericht19.03.2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-19
Aktenzeichen: 7 K 13657/17
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0319.7K13657.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundesverwaltungsamtes vom 14.03.2017 und seines Widerspruchsbescheids vom 20.09.2017 verpflichtet, dem Kläger einen Aufnahmebescheid zu erteilen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages leistet.
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