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11 K 1708/20.A•Verwaltungsgericht Köln, 2020-04-28, 11 K 1708/20.A
11 K 1708/20.AVerwaltungsgericht28.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-28
Aktenzeichen: 11 K 1708/20.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0428.11K1708.20A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Der Bescheid vom 25. März 2020 wird mit Ausnahme von Ziffer 3 Satz 4 aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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