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7 L 783/20•Verwaltungsgericht Köln, 2020-04-30, 7 L 783/20
7 L 783/20Verwaltungsgericht30.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-30
Aktenzeichen: 7 L 783/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0430.7L783.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
dafür Sorge zu tragen, dass die am 1. Mai 2020 von 11.30 bis 14.30 Uhr geplante künstlerische Formation, ausgehend vom J. -D. -Platz bis zum J1.--markt , mit dem Thema „(...)“ nicht polizeilich aufgelöst wird,
hilfsweise,
für die genannte künstlerische Formation eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 11 Abs. 3 CoronaSchVO zu erteilen,
wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
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