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3 K 5703/17•Verwaltungsgericht Köln, 2020-05-06, 3 K 5703/17
3 K 5703/17Verwaltungsgericht06.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-06
Aktenzeichen: 3 K 5703/17
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0506.3K5703.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen vom 07.10.2016 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 27.03.2017 verpflichtet, das Ereignis vom 21.09.2016 mit der Folge eines Bruchs des Sprunggelenks am rechten Bein als Dienstunfall anzuerkennen.
Das beklage Land trägt die Kosten des Verfahrens.
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