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22 K 14680/17.A•Verwaltungsgericht Köln, 2020-05-20, 22 K 14680/17.A
22 K 14680/17.AVerwaltungsgericht20.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-20
Aktenzeichen: 22 K 14680/17.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0520.22K14680.17A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird die Beklagte unter Aufhebung der Ziffern 1 sowie 3 bis 6 des Bescheids des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 16. Mai 2017 verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
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