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20 L 965/20•Verwaltungsgericht Köln, 2020-05-29, 20 L 965/20
20 L 965/20Verwaltungsgericht29.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-29
Aktenzeichen: 20 L 965/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0529.20L965.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Kammer
Der Antrag wird mit der Maßgabe abgelehnt, dass als Markierungsmaterial (Auflagen 7 und 8) neben Klebeband auch anderes Material verwendet werden darf, welches im Anschluss an die jeweilige Versammlung rückstandslos zu entfernen ist.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
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