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18 L 873/20•Verwaltungsgericht Köln, 2020-06-19, 18 L 873/20
18 L 873/20Verwaltungsgericht19.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-19
Aktenzeichen: 18 L 873/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0619.18L873.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Kammer
Ferner wird die aufschiebende Wirkung der Klage 18 K 2011/20 hinsichtlich der diesbezüglichen Umsetzungsverpflichtung in Ziffer 2 und der diesbezüglichen Zwangsgeldandrohung in Ziffer 3 des Beschlusses der Antragsgegnerin vom 0.0.2020 angeordnet.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Antragstellerin und die Antragsgegnerin tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
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