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7 K 16047/17•Verwaltungsgericht Köln, 2020-07-28, 7 K 16047/17
7 K 16047/17Verwaltungsgericht28.07.2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-28
Aktenzeichen: 7 K 16047/17
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0728.7K16047.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Der Bescheid des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte vom 18.04.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.11.2017 betreffend das Produkt „J. gel“ wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird zugelassen.
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