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19 L 1265/20•Verwaltungsgericht Köln, 2020-07-29, 19 L 1265/20
19 L 1265/20Verwaltungsgericht29.07.2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-29
Aktenzeichen: 19 L 1265/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0729.19L1265.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Kammer
Der Antragsgegnerin wird im Wege einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO aufgegeben, dem Antragsteller ab sofort vorläufig einen Betreuungsplatz in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung mit einem Betreuungsumfang von 45 Wochenstunden höchstens 5 km von seinem Wohnort entfernt nachzuweisen,
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
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