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22 K 13926/17.A•Verwaltungsgericht Köln, 2020-08-12, 22 K 13926/17.A
22 K 13926/17.AVerwaltungsgericht12.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-12
Aktenzeichen: 22 K 13926/17.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0812.22K13926.17A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 12. Oktober 2017 (Gesch.-Z.: 0000000-000) verpflichtet, dem Kläger den subsidiären Schutzstatus zuzuerkennen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen der Kläger und die Beklagte je zur Hälfte.
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